BESTATTUNGSARTEN

Mit dem Aufkommen des Christentums wird das Bestatten der Toten als Werk der Barmherzigkeit eine Aufgabe der christlichen Gemeinde, die damit an die Stelle der Familie tritt. Während des Mittelalters und darüber hinaus war daher die Beerdigung überwiegend eine kirchliche Handlung, bei der der Verstorbene im Sterbehaus aufgebahrt und anschließend auf einer Tragbahre – in manchen Gegenden auch auf einem Totenbrett – unter Glockengeläute zur Pfarrkirche getragen und nach der Totenmesse im Kirchhof bestattet wurde.

Wenn sie schon eine Grabstätte besitzen, nehmen Sie bitte die Grabkarte oder den letzten Einzahlungsbeleg zu uns mit. Es genügt aber auch der Name und das Todesjahr eines dort Beigesetzten zur Feststellung der Grabnummer. Der Verfügungsberechtigte der Grabstätte (“Grabinhaber”) muss der Beisetzung des nun Verstorbenen (in Sarg oder Urne) allenfalls mit schriftlicher Vollmacht zustimmen. Bei der Auswahl einer neuen Grabstätte begleitet und berät Sie ein Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung.

Da die grundsätzliche Möglichkeit des Erwerbes einer Grabstätte von uns telefonisch mit der Friedhofsverwaltung geklärt wird, ist es zweckmässig, zuerst zum Bestattungsunternehmen und dann erst zur Friedhofsverwaltung zu gehen. Die Erdbestattung kann in verschiedenen Grabarten erfolgen: Einzel- und Familiengräber, Grüfte und andere.

Die Friedhofsordnung legt die Art und Möglichkeiten der Belegung des Grabes sowie auch der Grabgestaltung fest. Bei der Errichtung eines Grabsteines muss daher die Genehmigung der Friedhofsverwaltung eingeholt werden, was der Steinmetz für sie erledigt.

Der Brauch der Feuerbestattung, der erstmals in der Jungsteinzeit auftrat, war weder auf bestimmte Gebiete oder Kulturen noch auf bestimmte Zeiten beschränkt. Dies gilt für Mitteleuropa über lange Zeiten hinweg, wobei die Gründe für den Übergang von einer Bestattungsart zur jeweils anderen weitgehend unbekannt sind.

Die röm.-kath. Kirche hat als Folge der Beschlüsse des II. Vatikanischen Konzils den Begräbnisritus für Erd- und Feuerbestattungen gleichgestellt.
Für Särge und Sarginnenausstattung gibt es bei der Kremierung umweltschonende Bestimmungen. Jedem Sarg wird eine nicht brennbare nummerierte Platte beigelegt. Außerdem ist gewährleistet, dass jeweils nur ein Verstorbener kremiert wird.

Zur Aufnahme der Asche dient die Aschenkapsel aus Metall oder biologischem Material. Diese ist mit dem Namen des Verstorbenen, seinen Daten, dem Kremierungsort und einer Kremierungsnummer gekennzeichnet. Das Vermischen von Ascheresten mehrer Verstorbener ist ausgeschlossen. Um die Aschenkapsel vor Beschädigung zu schützen und ihr ein schöneres Aussehen zu geben, ist es sinnvoll, diese in einer Überurne zu verwahren.

Urnen dürfen nur in einem Friedhof oder Urnenhain (in einem Erdgrab, einer Nische oder in einem Steinsockel) oder mit Bewilligung der Gemeinde an einem anderen Ort, der eine dauerhafte und würdige Gedenkstätte gewährleistet, beigesetzt werden.

Ähnlich wie bei der Seebestattung findet die Asche des Verstorbenen im Rahmen einer entsprechenden Zeremonie die letzte Ruhe in der Donau.

Teilnehmer auf dem Fährenschiff: ca. 45 Personen

Die Urne mit der Asche des Verstorbenen wird in einer individuellen und würdevollen Abschiedszeremonie in freier Natur, zum Beispiel im Wald beigesetzt.

Mögliche Orte: Hafnerbach oder Burg Klamm

Ein Teil der Asche (ca. 500 g) des Verstorbenen wird zu einem Diamanten gepresst. Die restliche Asche wird in einer Urne beigesetzt.